Die Buckel erschwerten das Mähen der Fläche. Das Landwirtschaftsamt sei aber nicht befugt, daraus einen neuen Subventionstatbestand abzuleiten. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. – Die durch das Landwirtschaftsamt im Jahr 2011 korrigierten Hangneigungen würden den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die alte Regelung mit den durch Kommissionen im Gelände geschätzten und gemessenen Hangneigungen habe sich als ungenau und ineffizient erwiesen. Mit dem alten System seien nicht alle Landwirte gleich behandelt worden.