Seite 5/13 L. Mit Stellungnahme vom 29. März 2012 stellte das Landwirtschaftsamt folgende Anträge: 1. Die Verfügung des Landwirtschaftsamts vom 30. November 2011 [recte: Der Einspracheentscheid vom 1. Februar 2012] ist zu schützen. 2. Die neue, geodatenbasierte Berechnung der Hangneigungen auf den Parzellen Nr. 001 und 002 ist korrekt und für die Beitragsberechnung relevant.