– Die Hangbeiträge hätten die Aufgabe, die verfassungsmässigen Ziele zu unterstützen. Dazu gehöre die flächendeckende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mit gerechten Hangbeiträgen unter Berücksichtigung der Erschwernisse und des zusätzlichen Aufwands könne die öffentliche Hand einen wesentlichen Beitrag dazu beitragen.