Die vom Landwirtschaftsamt angeführten TEP-Beiträge hätten dagegen nichts mit den Hangbeiträgen zu tun. Mit den TEP-Beiträgen würden die kürzere Vegetationszeit und die längere Winterfütterungsdauer abgegolten. – Kleinstflächen mit anderen Neigungen, Waldränder, kupierte und schlechte Geländeformen seien gemäss den entsprechenden Aufwänden zu entschädigen.