Dies rühre daher, dass diese Kleinstflächen über die ganze Parzelle verstreut seien und maschinell weder erreichbar noch bearbeitbar seien. – Der Aufwand für die Bewirtschaftung solch spezieller Parzellen, wie sie auf dem Betrieb von A.___ zu finden seien, sei unverhältnismässig hoch und werde mit den Hangbeiträgen in der verfügten Form nicht gerecht abgegolten. Die vom Landwirtschaftsamt angeführten TEP-Beiträge hätten dagegen nichts mit den Hangbeiträgen zu tun.