Die Direktzahlungsverordnung (SR 910.13; abgekürzt DZV) umschreibe die Hangneigung präzis und ohne Spielraum. Eine zweite Kategorie von Beiträgen für Erschwernisse in der Hügelzone und im Berggebiet gebe es ausserdem mit den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (nachfolgend TEP). – Die beitragsrelevanten Hangneigungsdaten der Magerwiese von 7 Aren auf der Parzelle-Nr. 002 seien zunächst fälschlicherweise bei der Streue statt in der Spalte Wiese/Acker eingetragen gewesen.