Die Hangneigungen seien nach den Kontrollen jeweils angepasst worden, womit der rechtsgleichen Behandlung aller Landwirte nicht mehr habe Rechnung getragen werden können, weil die Daten so nur bei den kontrollierten Betrieben angepasst worden seien. – Der Kanton St.Gallen sei kein Vorreiter bei der Benutzung von GIS-Hangneigungsdaten. Andere Kantone, bspw. die Kantone Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus, würden schon seit mehreren Jahren die Hangbeiträge mit GIS-Daten berechnen.