Das Landwirtschaftsamt habe bei seinen Flächenkontrollen immer wieder offensichtlich falsche Hangneigungsdaten festgestellt, die auf die ursprünglich schätzungsweise Festlegung durch die Kommissionen zurückzuführen seien. Die Hangneigungen seien nach den Kontrollen jeweils angepasst worden, womit der rechtsgleichen Behandlung aller Landwirte nicht mehr habe Rechnung getragen werden können, weil die Daten so nur bei den kontrollierten Betrieben angepasst worden seien. –