Seite 3/13 – Die Hangneigungen müssten von den Kantonen regelmässig nachgeführt, bzw. angepasst werden. Das Landwirtschaftsamt habe bei seinen Flächenkontrollen immer wieder offensichtlich falsche Hangneigungsdaten festgestellt, die auf die ursprünglich schätzungsweise Festlegung durch die Kommissionen zurückzuführen seien.