I. Am 1. Februar 2012 erliess das Landwirtschaftsamt folgenden Einspracheentscheid: 1. Das Landwirtschaftsamt lehnt Ihre Einsprache vom 30. November 2011 ab. 2. Das Flächenverzeichnis von A.___ wird aufgrund der eingereichten Orthofotos auf die tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnisse angepasst. 3. Es werden keine Kosten erhoben. Das Landwirtschaftsamt führte dazu zusammengefasst Folgendes aus: