In der Hügel- und Bergregion würden Hangbeiträge für Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung abgegolten. – Die Angaben der digitalisierten Hangneigungskarten zweifle er in steilem und hügeligem Gelände an. Bei der Parzelle 002 sei z.B. eine Magerwiese von 7 Aren aus der Hangneigung von über 35 Prozent gestrichen worden, obwohl diese so steil sei, dass sie nur mit totaler Handarbeit zu bewirtschaften sei.