nGS 18-55). Offenbar wurden die Hangneigungen dabei mehrheitlich geschätzt. Die so ausgeschiedenen Flächen wurden später auch für die mit dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (SR 910.1; Landwirtschaftsgesetz, abgekürzt LwG) auszurichtenden Hangbeiträge massgebend.