B. Hangbeiträge wurden in den 1980er-Jahren mit der damaligen Bundesgesetzgebung über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen eingeführt. Massgebend für die Hangbeiträge war unter anderem die Hangneigung. Im Kanton St.Gallen entschied jeweils eine aus zwei Gemeindevertretern und einem Kantonsvertreter bestehende Kommission über die Hangneigung, bzw. die Beitragsberechtigung von Flächen auf dem Gemeindegebiet (vgl. die aufgehobene Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen; nGS 18-55).