Je mehr dagegen vereinfacht werde – je grösser das Mass für die Glättung also werde –, desto weniger stimme die erhobene mit der tatsächlichen Hangneigung überein und desto ungenauer werde das System. Dementsprechend stellte die Vorinstanz für die Glättung deshalb auf das beim Flächenerhebungsformular © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/15 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden