2. Die Gebühr für die amtlichen Kosten wird auf Fr. 1'500.-- festgesetzt und dem Kantonsforstamt auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- wird der Deponie "A.___AG" zurückerstattet. 3. Das Kantonsforstamt hat der Deponie "A.___AG" eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 1'300.-- (inkl. Barauslagen und MwSt) zu bezahlen. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Seite 8/9 Der Vorsteher Benedikt Würth Regierungspräsident