Dabei kam es zuletzt offenbar zu einem Missverständnis zwischen dem Rechtsvertreter der Rekurrentin und dem Kantonsforstamt, als der Rechtsvertreter den beim Baudepartement hängigen Rekurs mit Schreiben vom 29. Juni 2015 zurückzog. Während der Rechtsvertreter den Rekurs zurückzog mit der Begründung, seine Mandantin könne nunmehr – nach den Abklärungen beim Kantonsforstamt – abschätzen, welche Ausgleichszahlung etwa maximal auf sie zukommen werde und dementsprechend keine zusätzliche Verfügung des Kantonsforstamtes mehr erwartete, ging das Kantonsforstamt offenbar davon aus, es sei noch eine ergänzende Verfügung zu erlassen.