Dieses koordinierte Verfahren endete mit den Abschreibungsentscheiden des Baudepartementes vom 30. Juni 2015 und des Departementes des Innern vom 1. Juli 2015 zu den im koordinierten Verfahren erhobenen Rekursen. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Rekursverfahren ist dagegen die vom Kantonsforstamt erst nach Abschluss des koordinierten Verfahrens erlassene und selbständig eröffnete Verfügung vom 2. Juli 2015. Für Rekurse gegen nicht in einem koordinierten Verfahren erlassene Verfügungen und Entscheide der Verwaltungsbehörden des Staates sind grundsätzlich die Departemente und nicht die Regierung zuständig (Art. 43bis Bst. b VRP).