Seite 5/9 diniertes Verfahren zum Erlass eines Deponieplans voraus (vgl. Art. 31 Baugesetz, sGS 731.1). Das dafür zuständige AREG genehmigte den Deponieplan am 27. März 2015 und eröffnete gleichzeitig die ursprüngliche Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014. Dieses koordinierte Verfahren endete mit den Abschreibungsentscheiden des Baudepartementes vom 30. Juni 2015 und des Departementes des Innern vom 1. Juli 2015 zu den im koordinierten Verfahren erhobenen Rekursen.