G. Am 2. Juli 2015 verfügte das Kantonsforstamt in Ergänzung der ursprünglichen Rodungsbewilligung vom 27. August 2015 was folgt: 1. Die Ausgleichszahlung für die Rodung für die Deponie A.___ gemäss Bewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014 beträgt Fr. 146'430.-. 2. Das Berechnungsblatt "Rodungen: Ausgleichszahlung für Deponien", vom Kantonsforstamt erstellt am 12. Juni 2015 und visiert am 2. Juli 2015, ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. 3. Die Ausgleichszahlung wird vom Kantonsforstamt in Rechnung gestellt, sobald der Deponieplan in Rechtskraft erwachsen ist.