C. Gegen die im Rahmen der Genehmigungsverfügung eröffnete Rodungsbewilligung vom 27. August 2014 erhob der Rechtsvertreter der A.___AG am 13. April 2015 Rekurs bei der Regierung. Die Staatskanzlei überwies das Verfahren zur Bearbeitung an das Baudepartement, das dem Rechtsvertreter mit Schreiben vom 16. April 2015 die Verfahrensleitung anzeigte.