10. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-. Die Rodungsbewilligung stellte das Kantonsforstamt dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (nachfolgend AREG) zur koordinierten Eröffnung im Rahmen des Deponieplanverfahrens zu. Seite 2/9 B. Am 27. März 2015 genehmigte das Baudepartement (AREG) den Deponieplan und erklärte die Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014 zum integrierenden Bestandteil der Genehmigungsverfügung.