7. Nach Ausführung der Ersatzaufforstung ist die Waldfläche im Grundbuch entsprechend anzupassen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten der Deponie A.___AG. 8. Die nachstehenden Unterlagen sind integrierender Bestandteil der vorliegenden Verfügung: - Rodungsformulare, Seiten 1 bis 4 - Ausschnitt aus der Landeskarte 1:25'000 - Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan, Situation 1:2'000, vom Kantonsforstamt visiert am 22. August 2014 9. Ist die bewilligte Rodung bis Ende 2020 noch nicht ausgeführt, so fällt die vorliegende Bewilligung dahin.