4. Die zusätzliche Aufforstungsfläche von 16'300 m2 kann als Ersatz für zukünftige Rodungen in dieser Region angerechnet werden. Die Anrechnung ist bis 15 Jahre nach Realisierung der Aufforstung möglich. 5. Die Kaution für die Ersatzaufforstung beträgt 72'000.-. 6. Die Inertstoffdeponie A.___AG hat für den erheblichen Vorteil, der ihr durch die Rodungsbewilligung erwächst, eine Ausgleichszahlung von 60 Prozent zu leisten. Die Ausgleichszahlung wird nach rechtskräftiger Schätzung des Verkehrswertes nach der Rodung berechnet und vom Kantonsforstamt in Rechnung gestellt.