 Weiter stelle sich die Frage, gestützt auf welche Rechtsgrundlage der Gemeindepräsident Z.___ und nicht der Gemeinderat Z.___ die angefochtene Präsidialverfügung erlassen habe. Der Gemeindepräsident Z.___ stütze sich auf Art. 162 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG); dabei handle es sich aber um eine Bestimmung des alten GG vom 23. August 1979. Offenbar habe der Gemeindepräsident Z.___ übersehen, dass am 1. Januar 2010 ein neues GG in Vollzug getreten sei, welches keine solche Bestimmung mehr enthalte. Eine andere Rechtsgrundlage lasse sich weder der angefochtenen Präsidialverfügung noch der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Z.___ vom