– Wie dargelegt, sei der Rekurrent nach wie vor Inhaber eines gültigen Patents für die «C.___». Das Patent sei dem Rekurrenten mit der angefochtenen Präsidialverfügung nicht entzogen worden. Der Rekurrent betreibe die «C.___» im Hauptberuf, weshalb die «C.___» die wirtschaftliche Existenz des Rekurrenten sei.