Dabei hätten die Kantonspolizei und die Verantwortlichen der Politischen Gemeinde Z.___ festgestellt, dass die Kundschaft die gekauften Speisen und Getränke im Umkreis des Verkaufsstandes des Rekurrenten konsumiert habe; alle Kundinnen und Kunden hätten aber – wie die mehr als nur undeutlichen Fotografien zeigten – einen Abstand von mindestens 2 m eingehalten. Zudem liege es nicht im Einflussbereich des Rekurrenten, wo und wie die Leute die gekauften Speisen und Getränke konsumierten.