Die Entscheidgebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 250.–. 6. Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 43bis in Verbindung mit Art. 47 Abs. 2 VRP innert 5 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Volkswirtschaftsdepartement schriftlich Rekurs eingereicht werden. […] Einem allfälligen Rekurs wird gestützt auf Art. 51 Abs. 1 VRP die aufschiebende Wirkung entzogen.