Seite 7/15 1. Die «C.___» ist ab sofort und in der Folge dauernd geschlossen zu halten. 2. Die «C.___» darf erst wieder geöffnet werden, wenn der Gemeinderat Z.___ einem Patentbewerber, welcher die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, das entsprechende Patent erteilt hat. 3. Für den Fall, dass Sie sich nicht an diese Verfügung halten sollten, behalten wir uns eine Strafklage nach Art. 292 StGB vor. […] 4. Die Polizeistation Z.___ wird beauftragt, die Schliessung der «C.___» zu kontrollieren und notfalls durchzusetzen. 5. Die Entscheidgebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 250.–. 6.