c. Mit Strafbefehl vom 30. März 2020 sprach das Untersuchungsamt W.___ A.___ der Missachtung der Massnahmen im Sinn der COVID-19-V2 gemäss Art. 10d COVID-19-V2 und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB schuldig. A.___ wurde mit einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.–, entspricht Fr. 1'800.– (bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Freiheitsstrafe, wobei 1 Tagessatz 1 Tag Freiheitsstrafe entspricht), sowie mit einer Busse von Fr. 500.– (bei schuldhafter Nichtbezahlung ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen) bestraft. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 700.– wurden A.___ auferlegt.