die Kundschaft dürfe Getränke und Esswaren entgegennehmen, müsse sich anschliessend aber wieder entfernen, weil der Verzehr an Ort und Stelle verboten sei. Bei einer Kontrollfahrt am 25. März 2020 sei festgestellt worden, dass sich der Verkaufswagen von A.___ nicht mehr auf dem Vorplatz an der Hauptstrasse befunden habe. Nach Erledigung weiterer polizeilicher Tätigkeiten sei bei einer erneuten Kontrolle festgestellt worden, dass der Verkaufswagen hinter der «C.___» platziert worden und somit von der Hauptstrasse her nicht mehr einsehbar gewesen sei.