c. Mit Strafbefehl vom 30. Juli 2019 sprach das Untersuchungsamt W.___ A.___ des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen nach Art. 292 StGB schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 500.– (bei schuldhafter Nichtbezahlung Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen). Die Kosten des Verfahrens von Fr. 450.– wurden A.___ auferlegt. Es wurde ausgeführt, A.___ habe als Patentinhaber am 16. Juni 2019 (22.40 Uhr) beim Hintereingang neben dem Parkplatz der «C.___» eine Gartenwirtschaft betrieben. Laut Ziff. 1.3 des Patents sei der Betrieb einer Gartenwirtschaft nur auf der Terrasse (16 Plätze) erlaubt. Unter Ziff. 4.3 des Patents sei A.___ auf die Rechtsfolgen nach Art.