Auf der Ostseite des Baugrundstücks Parzelle-Nr. 001 sei die «C.___» ohne Bauanzeige vergrössert worden, indem eine Aussenwand zusätzlich angebracht und der gesamte östliche Komplex des Baugrundstücks, direkt angrenzend an die Parzelle-Nr. 002, überdacht worden sei. Es werde beantragt, die entsprechenden Baugesuchsunterlagen zur Einsicht- und Stellungnahme auszuhändigen oder aber mitzuteilen, dass – wie befürchtet – diesbezüglich kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden sei.