Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: Die «C.___» werde seit gut einem Jahr von einem neuen Pächter geführt. In dieser kurzen Zeit sei es wiederholt zu Polizeieinsätzen (Nachtruhestörungen wegen Überwirtens) gekommen. Der Patentinhaber sei wohl mehrfach verwarnt und/oder gebüsst worden. Werde die beantragte Gartenwirtschaft (mindestens ein Tisch mit 8 Sitzplätzen) bewilligt, sei mit weiteren Nachtruhestörungen zu rechnen. Zudem sei in der Bauzone W2 der Betrieb einer Gartenwirtschaft übermässig störend und daher nicht bewilligungsfähig. Auf der Ostseite des Baugrundstücks Parzelle-Nr.