F. Laut Bauanzeige vom 11. April 2019 lag ein Gesuch für eine Gartenwirtschaft auf der Liegenschaft «C.___» öffentlich auf. Am 25. April 2019 wurde von einem Nachbarn folgende Einsprache erhoben: 1. Das Baugesuch sei abzuweisen. 2. […]. 3. Es seien die Akten der aktuellen Pächterschaft […] betreffend allfällige GWG-Über- tretungen zur Einsicht- und Stellungnahme […] zu übermitteln. 4. […].