_ habe kein Gesuch für den Betrieb einer Gartenwirtschaft auf dem Parkplatz gestellt. Eine solche Gartenwirtschaft könnte auch nicht bewilligt werden, weil keine diesbezügliche baupolizeiliche Bewilligung vorliege. Entsprechend stünden laut Ziff. 1.3 des Patents nur 10 Gartenwirtschaftsplätze auf der Terrasse zur Verfügung. Nach Art. 162 Bst. a PBG werde mit Busse bis Fr. 30'000.– bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Bewilligung der zuständigen Behörde bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstelle, verändere, abbreche oder nutze. d. Am 21. August 2018 erstattete die Gemeinderatskanzlei Z.___ beim Untersuchungsamt W.___ Anzeige.