c. Am 15. August 2018 erliess der Gemeindepräsident der Politischen Gemeinde Z.___ im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 7./8. August 2018 folgende Präsidialverfügung (Nutzungsverbot der unbewilligten Gartenwirtschaft auf dem Parkplatz): 1. Die widerrechtlich betriebene Gartenwirtschaft auf dem Parkplatz ist unverzüglich einzustellen. 2. Die Gartenwirtschaft ist sofort zu räumen. Ein allfälliger Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn diesbezüglich das Gesuchsverfahren durchgeführt wurde und eine rechtskräftige GWG-Bewilligung (Patent) vorliegt.