B. a. Am 7. August 2018 (22.35 Uhr) ging bei der Kantonspolizei eine Meldung wegen Ruhestörung (laute Musik) aus der «C.___» ein. Im Rapport vom 8. August 2018 wurde festgehalten, um 02.34 Uhr seien vor Ort 10 Personen angetroffen worden, die sich in Zimmerlautstärke draussen an einem Tisch unterhielten. Die Musik sei erst beim offenen Fenster neben der Eingangstüre zu hören gewesen, wobei der Lärm von der Strasse grösser gewesen sei als der durch die Musik und die Gespräche verursachte Lärm. A.___ sei erklärt worden, er dürfe ab 22.00 Uhr im Aussenbereich keine Musik mehr abspielen, worauf dieser das Fenster geschlossen habe.