Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist wird das Rekursverfahren kostenlos abgeschrieben, d.h. von der Geschäftsliste gestrichen. 5. Die Vorinstanz wird aufgefordert, bis 4. April 2019 folgende Akten ins Rekursverfahren einzureichen: - Gesuch des Rekurrenten vom 12. Dezember 2018; - Sämtlich im Aktenstück Nr. 3 erwähnten und als vertraulich bezeichneten Gesprächsnotizen. Der Vorsteher Bruno Damann Regierungsrat Seite 9/10 Rechtsmittelbelehrung