Seite 8/10 Entsprechend der Praxis des Volkswirtschaftsdepartementes ist vom Rekurrenten ein Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– zu verlangen. Der Rekurrent wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidgebühr höher als der verlangte Kostenvorschuss sein kann. Der Kostenvorschuss wird an die Entscheidgebühr angerechnet bzw. im Fall des Obsiegens zurückerstattet Zwischenentscheid