Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die verkürzten Verkaufszeiten des Wochenmarktes von den Verkaufszeiten des ständigen Marktes abweichen. Die Markthändler des Wochenmarktes werden also ab dem 1. April 2019 während der Öffnung des ständigen Marktes ihre Stände abbrechen, so dass ohnehin es zu einem gewissen "Kommen und Gehen" kommen wird, das – nach Ansicht der Vorinstanz – die Marktbesucher hinsichtlich der geltenden Marktzeiten verunsichern kann.