Seite 3/10 Zudem sei es notwendig, dass die verschiedenen Märkte als Einheit in Erscheinung treten würden, was durch einheitliche und verbindliche Marktzeiten erreicht werde. Wenn ab dem 1. April 2019 keine einheitlichen Marktzeiten gelten würden, gäbe es auf den Wochenmärkten ein unerwünschtes Kommen und Gehen, was zugleich die Marktbesucher hinsichtlich der geltenden Marktzeiten verunsichern und die Attraktivität der Märkte beeinträchtigen würde.