Die Stadtpolizei habe daher eine Interessenabwägung zwischen den sich gegenüberstehenden Interessen der Markthändler machen müssen. Vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Märkte jeweils als Einheit wahrgenommen werden sollen und daher nicht jeder Markthändler nach Gutdünken öffnen und schliessen könne, seien die Schliessungszeiten des Wochenmarktes auf 15.00 Uhr festgesetzt worden. Dies sei den einzelnen Markthändlern im Rahmen der Bewilligungserteilung mitgeteilt worden. Im Weiteren verwies die Stadtpolizei auf ihr Schreiben vom 12. Dezember 2018, worin den Markthändlern die Anpassung der Betriebsvorschriften auf den 1. April 2019 angekündigt worden sei.