Im Weiteren wies der Rechtdienst VD die Stadtpolizei darauf hin, dass weitere Rekurse gegen die Verkürzung der Verkaufszeiten eingegangen seien, und ersuchte um Auskunft, wie viele Bewilligungen für den Markthandel auf dem städtischen Marktplatz für das Jahr 2019 insgesamt erteilt worden seien. Seite 2/10 D. Die Stadtpolizei beantragte in ihrer fristgemäss eingereichten Vernehmlassung vom 13. März 2019, der Rekurs sei unter Kostenfolge zulasten des Rekurrenten abzuweisen und es sei auf die in Aussicht gestellten vorsorglichen Massnahmen zu verzichten.