Nach Eingang der Verfügung forderte der Rechtsdienst VD die Stadtpolizei auf, bis 13. März 2019 zum Rekurs Stellung zu nehmen und die Vorakten einzureichen. Gleichzeitig wies er die Stadtpolizei darauf hin, dass in Betracht gezogen werde, mittels vorsorglicher Massnahme die Weitergeltung der bisherigen Marktzeiten anzuordnen, eventuell mit Geltung für sämtliche Markthändler, also nicht nur für den Rekurrenten.