A. Die Stadtpolizei Z.___ bewilligte A.___, mit Verfügung vom 11. Februar 2019 den Markthandel anlässlich des Wochenmarktes auf dem städtischen Marktplatz. Die Bewilligung galt für das Jahr 2019 und für den Stand/Platz Nr. 001. Als Verkaufsartikel wurden Gemüse, Früchte, Kräuter und Blumen bewilligt. In der Verfügung wurden die "Betriebsvorschriften vom 11. Februar 2019" zum integrierenden Bestandteil der Bewilligung erklärt und der Bewilligung beigelegt. Durch diese Betriebsvorschriften wurden die Verkaufszeiten für den Wochenmarkt zusammengefasst wie folgt festgelegt: Wochentag Verkaufszeiten bis 31.3.2019 Verkaufszeiten ab 1.4.2019