1. Der Rekurs des Vereins A.___ wird gutgeheissen und die angefochtene Feststellungsverfügung vom 8. Juni 2018 aufgehoben. 2. Die Gebühr für die amtlichen Kosten für den vorliegenden Entscheid wird auf Fr. 2'000.– festgelegt und der Politischen Gemeinde Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Dem Verein A.___ wird der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'000.– zurückerstattet. 4. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. Der Vorsteher Bruno Damann Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung