Seite 13/16 und Kameradschaft gepflegt werden. Gelegentlich werden auch andere Motorradclubs zum Gedankenaustausch und zur Organisation gemeinsamer Ausfahrten eingeladen. Die unentgeltliche oder teilweise über Mitgliederbeiträge finanzierte Abgabe von Getränken und Speisen im «MC-Clubhaus» dient ohne Zweifel dem Erreichen des Vereinszwecks. Das «MC-Clubhaus» wird somit zwar mehr oder weniger regelmässig, aber im Sinn von Art. 2 Bst. b Ziff. 1 GWG ausschliesslich im Rahmen von Vereinsanlässen betrieben.