- Der monatliche Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 150.– und der einmalige Einstandsbeitrag beträgt Fr. 100.–, wobei die Ansätze für Aktiv- und Ehrenmitglieder in einem separaten Reglement geregelt werden. Das Vereinsvermögen setzt sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden, Sponsoring und Einnahmen durch Anlässe zusammen (vgl. dazu Ziff. 4 der MC-Statuten). - Der «A.___» verfügt weiter über die üblichen Organe eines Vereins, nämlich die jährliche Generalversammlung, den Vorstand und die Revisoren (vgl. dazu Ziff. 2.5.4 und Ziff. 3 der MC-Statuten). Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass der «A.___» ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB ist.