3.2. Das Gesuch um Erteilung eines Patentes ist die Willenserklärung des Patentgesuchstellers zur Anhebung des Verfahrens um Patenterteilung. Fehlt ein Patentgesuch, kann weder ein Patent erteilt noch ein Solches verweigert werden. Ein Patentgesuch kann stets nur freiwillig eingereicht, nicht aber von der zuständigen Gemeindebehörde erzwungen werden (vgl. dazu Juristische Mitteilungen des Baudepartementes betreffend Baugesuch bzw. Baubewilligung in: JuMi 2013/III/6 und JuMi 2013/IV/3). Bei Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m.