U. Mit Duplik vom 5. September 2018 hielt die Vorinstanz an der vollumfänglichen Abweisung des Rekurses fest und führte Folgendes aus: - Der «A.___» habe leider nur die MC-Statuten und das GV-Protokoll eingereicht; weitere Unterlagen wie Speise- und Getränkekarten oder das Kassabuch seien nicht eingereicht worden.